| Fragen, die uns immer wieder gestellt werden:
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Frage: Wie begründen sich die Drogenkontrollen durch die Polizei und was geschieht damit ?
In letzter Zeit wurden vermehrt Drogenkontrollen durch die Polizei durchgeführt. Inder Regel bei Verdacht auf Drogenkonsum mittels einer Urinkontrolle. Die nebenbei
relativ unzuverlässig ist, und die man auch verweigern kann, dann wird meist
allerdings eine, falls positiv, recht teure Blutprobe fällig. Ergibt die Kontrolle ein
positives Ergebnis, erfolgt eine Meldung an Staatsanwaltschaft und Führerscheinstelle. Selbst wenn die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt,
erfolgt oft die Anordnung einer Fahreignungsbegutachtung durch die
Führerscheinstelle. Das bedeutet dann in der Regel zumindest zeitweiligen Verlust
der Fahrerlaubnis. Den Führerschein wiederlangen kann man in der Regel nur nach
Vorlage einer positiven Fahrerlaubnisbegutachtung. Durch diese Praxis landen zum
Beispiel Gelegenheitskiffer in einem Topf mit akut Drogenabhängigen. Und haben
zum Teil massive berufliche und Persönliche Nachteile. Wo die Strafjustiz nichts
unternimmt, da wird die Verwaltungsbehörde zur Strafinstanz, eine sehr ungesunde
Entwicklung.
Eine Klarstellung :
Suchtmittelabhängige jeder Art, Betrunkene oder unter Drogeneinfluss stehende
haben nach unserer Überzeugung nichts am Steuer eines Kraftfahrzeuges verloren.
Unabhängig hiervon enthalten die Fahrerlaubnisverordnung und die entsprechenden
Begutachtungsleitlinien eine Reihe Punkte, die leider nicht auf der Höhe der
wissenschaftlichen Erkenntnisse stehen, hier ist der Gesetzgeber gefordert.

Frage: Warum muß ich wegen des Verdacht auf Drogenkonsums zum “Idiotentest“ des TÜV?
Die Rechtslage ist den meisten nur bezüglich Alkohol am Steuer und zu vielen
Punkten in „Flensburg“ klar. Weniger bekannt ist, dass es bei Fahrten unter
Drogeneinfluss keine „Promillegrenze“ gibt. Noch viel weniger, dass Erwerb und
Besitz von Stoffen, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen generell auch ohne
Zusammenhang mit dem Straßenverkehr Zweifel an der Fahreignung und damit
Entzug der Fahrerlaubnis bedeuten, es sei denn man kann eine positive
Fahreignungsbegutachtung vorlegen.
Wichtig: Die Führerscheinstelle wird schon bei einem Verdacht tätig, die Beweislast
ist umgekehrt, der/die in Verdacht geratene muss seine Abstinenz beweisen.
Das geht nur durch ein Gutachten.
Die einzige Ausnahme hiervon besteht seit letztem Sommer bei Cannabis,
entsprechend einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes: Ist jemand nur
GelegenheitskonsumentIn und kann Cannabiskonsum und Teilnahme am
Straßenverkehr trennen, im Prinzip gleiche Regel wie bei Alkohol, ist die Anordnung
weiterer Überprüfungen nicht zulässig. Wird aber von der Führerscheinstelle nach
unseren Beobachtungen leider nicht immer beachtet.
Also: Ehe es wegen „Drogenproblemen“ entsprechende Schwierigkeiten gibt, erst
mal zur Drogenberatung, das kann helfen, viel Zeit und Ärger zu ersparen.

Frage: Wie soll ich mich bei Vernehmungen durch die Polizei wegen Drogenbesitzes verhalten ?
Als Beschuldigter musst Du nicht zur Sache aussagen! Du kannst einen Anwalt hinzuziehen. Ein offenes Mitwirken bei der Vernehmung verbessert sicher das Klima in der Vernehmungs-situation, du solltest aber bedenken, dass die Polizei alle ihr bekannt werdenden Straftaten zur Anzeige bringen muß. Wir erleben es immer wieder, dass sich einzelne bei der Polizei um „Kopf und Kragen geredet“ haben, weil sie eine „Lebensbeichte“ ablegten auf die zum Teil mit suggestiven Methoden gestellte Fragen und dem Hinweis sie könnten ohne schlimme Folgen alles erzählen, bezüglich ihres Drogenkonsumverhaltens, Drogenbesitz, Namen von Dealern etc. Niemand ist verpflichtet sich selbst zu belasten. Das sollte auch bei
Jugendlichen und jungen Erwachsenen gelten, deren juristische Unerfahrenheit
ausgenutzt wird.
Deswegen: Daran denken, bei polizeilicher Einvernahme: keine Aussage! Jedenfalls nicht ohne vorherigen juristischen Rat, Anwalt z.B.

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